HYGIENEKONZEPT
Die Gesundheit unserer Gäste und der Mitarbeiter:innen hat absoluten Vorrang.
SCHUTZ – UND HYGIENEPLAN IN DEN KINOS „LUMIÈRE“ und „MÉLIÈS“
Allgemein
Der Aufenthalt im Kino ist in einer Gruppe von maximal 10 Personen zulässig. Gruppen können zusammen sitzen, rechts und links bleibt jeweils ein Platz frei.
Nach Filmbeginn ist Einlass nicht mehr möglich.
Maskenpflicht
Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen besteht FFP2-Maskenpflicht.
Auf den Sitzplätzen im Kino gilt keine Maskenpflicht, jedoch empfehlen wir, die Maske auch während der Vorstelung aufzubehalten. Jedes Mal, wenn Sie den zugewiesenen Sitz verlassen, muss die Maske aufgesetzt werden. (Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.)
Abstandsregelungen
Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen einer zusammengehörigen Gruppe, eingehalten werden.
Hygiene
Unsere Kinos verfügen über starke Lüftungsanlagen mit Frischluftzufuhr und Abluft. Zusätzlich wird zwischen den Vorstellungen durch die Ein- und Ausgänge gelüftet. Für Hygiene sorgen wir durch ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel im Eingangs- und Kassenbereich, sowie in den Sanitärräumen. Besondere Hygiene gilt auf Flächen, die viele benutzen (u.a. Klinken, Türgriffe, Armaturen, Handläufe, Sanitäreinrichtungen).
Verstärkte Reinigung
Es erfolgt eine verstärkte, regelmäßige Reinigung in Foyer-, Kino- und Sanitärbereichen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe) gelegt
Nachverfolgung
Zur Erfassung von Kontaktdaten sind wir aktuell nicht mehr verpflichtet. Unsere Besucher*innen können sich freiwillig mit der Corona Warn App einchecken, die entsprechenden QR Codes hängen in den Foyers der Kinos aus.
Ausschluss von Personen
Vom Besuch des Kinos sind Personen ausgeschlossen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten und/oder unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeglicher Schwere aufweisen.
Noch eine Anmerkung in eigener Sache:
Sehen Sie es uns nach, wenn es vielleicht das ein oder andere Mal nicht ganz rund läuft. Diese Situation ist auch für unsere Mitarbeuter und Mitarbeiterinnen vor Ort im Kino nicht einfach.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Das Team des Lumière und Méliès
Die Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).